RS OGH 1998/1/15 15R227/97f

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Veröffentlicht am 15.01.1998
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Rechtssatz

Auch wenn nicht über Rechtsschutzanträge abgesprochen wird, kann einer Partei bei unveränderten Verhältnissen nicht die Möglichkeit wiederholter Antragstellung über dieselbe Streitfrage gegeben werden. Wird der Antrag auf Beitritt des Nebenintervenienten vom Gericht zurückgewiesen, kann er nicht neuerlich eingebracht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1998:RW0000229

Im RIS seit

24.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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