Norm
B-KUVG §92 Abs3Rechtssatz
Berufskrankheit im Einzelfall; Hepatitis B als Infektionskrankheit; keine Lückenschließung im Berufskrankheitensystem durch die Rechtsprechung; hinsichtlich Dienstunfallsbeurteilung ist konkretes Vorbringen zu einem Unfallsgeschehen erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1999:RW0000567Im RIS seit
24.11.2011Zuletzt aktualisiert am
24.11.2011