Norm
ZPO §§41Rechtssatz
Kosten des Aufforderungsschreibens nach § 8 AHG sind seit der WGN 1989 keine gesondert zu honorierenden vorprozessualen Kosten.Kosten des Aufforderungsschreibens nach Paragraph 8, AHG sind seit der WGN 1989 keine gesondert zu honorierenden vorprozessualen Kosten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1999:RW0000318Im RIS seit
24.11.2011Zuletzt aktualisiert am
24.11.2011