Norm
JN §60 Abs3Rechtssatz
Die Bewertungskosten sind analog § 70 ZPO dem Kläger aufzuerlegen. Die Klage auf Beseitigung (Unterlassung) eines Balkons zwischen Wohnungseigentümer unterliegt dem Gerichtsstand des § 81 JN.Die Bewertungskosten sind analog Paragraph 70, ZPO dem Kläger aufzuerlegen. Die Klage auf Beseitigung (Unterlassung) eines Balkons zwischen Wohnungseigentümer unterliegt dem Gerichtsstand des Paragraph 81, JN.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2001:RW0000543Im RIS seit
03.11.2011Zuletzt aktualisiert am
24.11.2011