Norm
ABGB §1333 Abs3Rechtssatz
Zwar kann gem § 1333 Abs 3 ABGB für die außergerichtlichen Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen (auch) eines Rechtsanwaltes Schadenersatz begehrt werden.Zwar kann gem Paragraph 1333, Absatz 3, ABGB für die außergerichtlichen Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen (auch) eines Rechtsanwaltes Schadenersatz begehrt werden.
§ 1333 Abs 3 ABGB ist jedoch keine Anspruchsgrundlage für Kosten vorprozessualer, zum Zweck der Prozessführung entfaltete Anwaltstätigkeit, welche vom Einheitssatz gem § 23 Abs 1 und 4 RATG umfasst sind und sogleich mit der Hauptforderung geltend gemacht werden.Paragraph 1333, Absatz 3, ABGB ist jedoch keine Anspruchsgrundlage für Kosten vorprozessualer, zum Zweck der Prozessführung entfaltete Anwaltstätigkeit, welche vom Einheitssatz gem Paragraph 23, Absatz eins und 4 RATG umfasst sind und sogleich mit der Hauptforderung geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2005:RW0000650Im RIS seit
08.11.2011Zuletzt aktualisiert am
19.04.2012