RS OGH 2005/6/29 13R118/05a

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Veröffentlicht am 29.06.2005
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Rechtssatz

Bei der Kostenentscheidung ist die Frage der Zweckmäßigkeit der Nebenintervention dann nicht mehr zu prüfen, wenn der Beitritt des Nebenintervenienten nicht mehr erfolgreich angefochten werden kann (Ausdrückliche Ablehnung von OLG Wien 15 99/00i = RIS-Justiz RW0000031).

Entscheidungstexte

  • 13 R 1118/05a
    Entscheidungstext OLG Wien 29.06.2005 13 R 1118/05a

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2005:RW0000664

Im RIS seit

09.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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