Norm
ZPO §17Rechtssatz
Bei der Kostenentscheidung ist die Frage der Zweckmäßigkeit der Nebenintervention dann nicht mehr zu prüfen, wenn der Beitritt des Nebenintervenienten nicht mehr erfolgreich angefochten werden kann (Ausdrückliche Ablehnung von OLG Wien 15 99/00i = RIS-Justiz RW0000031).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2005:RW0000664Im RIS seit
09.11.2011Zuletzt aktualisiert am
29.11.2011