RS OGH 2006/6/6 Bsw62332/00

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Veröffentlicht am 06.06.2006
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Rechtssatz

Zwar haben Geheimdienste in demokratischen Gesellschaften eine legitime Existenzberechtigung, doch können Befugnisse zur geheimen Überwachung der Bürger unter der Konvention nur dann toleriert werden, wenn sie für die Sicherung der demokratischen Institutionen unbedingt notwendig sind. Ein solcher Eingriff muss auf ausreichenden relevanten Gründen beruhen und verhältnismäßig zu den verfolgten legitimen Zielen sein. Segerstedt-Wiberg u.a.gegen Schweden

Anmerkung

Idente Rechtssätze wurden zusammengeführt

Entscheidungstexte

  • Bsw 62332/00
    Entscheidungstext AUSL EGMR 06.06.2006 Bsw 62332/00
    Veröff: NL 2006,129

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0125966;RS0125967

Im RIS seit

16.08.2010

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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