Rechtssatz
Zwar haben Geheimdienste in demokratischen Gesellschaften eine legitime Existenzberechtigung, doch können Befugnisse zur geheimen Überwachung der Bürger unter der Konvention nur dann toleriert werden, wenn sie für die Sicherung der demokratischen Institutionen unbedingt notwendig sind. Ein solcher Eingriff muss auf ausreichenden relevanten Gründen beruhen und verhältnismäßig zu den verfolgten legitimen Zielen sein. Segerstedt-Wiberg u.a.gegen Schweden
Anmerkung
Idente Rechtssätze wurden zusammengeführtEntscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0125966;RS0125967Im RIS seit
16.08.2010Zuletzt aktualisiert am
07.02.2017