Norm
EO §88 Abs2. GBG §87 Abs2Rechtssatz
Wird als Bewilligungsgericht für die zwangsweise Pfandrechtsbegründung das seinerzeitige Titelgericht angerufen, genügt die Vorlage einer Kopie des mit der Vollstreckbarkeitsbestätigung versehenen Exekutionstitels.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00638:2008:RGZ0000029Zuletzt aktualisiert am
16.03.2009