RS OGH 2008/5/20 4R64/08a

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Veröffentlicht am 20.05.2008
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Rechtssatz

E.***Institut für Ökologie GmbH ist als Firmenbezeichnung für ein rein privatwirtschaftliches Unternehmen wegen des fälschlichen Eindrucks staatlicher Errichtung, öffentlicher Aufsicht oder Förderung oder der Zugehörigkeit zu einer Universität unzulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0639:2008:RG0000058

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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