Norm
EO §25b Abs2aRechtssatz
Die Partei hat kein Recht, die Erteilung einer Weisung dahin zu beantragen, dass gemäß § 25b Abs 2a EO idF EO-Nov 2008 (durch den Gerichtsvollzieher) Einsicht in die zentrale Zulassungsevidenz genommen wird.Die Partei hat kein Recht, die Erteilung einer Weisung dahin zu beantragen, dass gemäß Paragraph 25 b, Absatz 2 a, EO in der Fassung EO-Nov 2008 (durch den Gerichtsvollzieher) Einsicht in die zentrale Zulassungsevidenz genommen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00638:2009:RGZ0000081Im RIS seit
08.09.2010Zuletzt aktualisiert am
08.09.2010