Norm
StGB §88 Abs1Rechtssatz
Das Fehlverhalten des Opfers - hier das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes - stellt im Regelfall weder die dem Täter anzulastende Sorgfaltswidrigkeit noch die Zurechenbarkeit des Erfolges in Frage. Ein Fall der freiwilligen Selbstgefährdung liegt nicht vor, wenn im Ortsgebiet der Sicherheitsgurt nicht angelegt wird und es wegen der Missachtung des Vorranges durch den Täter zur Kollision kommt, bei der der Unfallsgegner verletzt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LGKL729:2009:RKL0000071Zuletzt aktualisiert am
27.11.2009