Norm
ASVG §292Rechtssatz
In Mietszinseinkünften des Liegenschaftseigentümers enthaltene Betriebskosten sind keine Nettoeinkünfte des Liegenschaftseigentümers, sondern ein bloßer Durchlaufposten und daher bei der Prüfung der Voraussetzungen und der Höhe der Ausgleichszulage nicht anzurechnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2009:RW0000474Im RIS seit
06.09.2010Zuletzt aktualisiert am
06.09.2010