Norm
ZPO §54 Abs1aRechtssatz
Auch für berechtigte Einwendungen gegen das Kostenverzeichnis des Obsiegenden gebührt kein Kostenersatz.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0639:2010:RG0000062Zuletzt aktualisiert am
09.02.2010