Norm
MRG §37 Abs3 Z17Rechtssatz
Billigkeitserwägung. Der geringe betriebskostenschlüsselmäßig Anteil der Antragsteller an den im Gerichtsverfahren nur in rechtlicher Hinsicht und nicht im Tatsachenbereich strittigen Positionen gebietet, dass sie der Antragsgegnerin (vermietende Genossenschaft), die ja immerhin eine Position zu Unrecht als Betriebskosten verrechnete, keine Vertretungskosten zu ersetzen haben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Einer von vielen Mietern moniert falsche Betriebskostenposition und wendet sich aber auch gegen berechtigte. Kostenentscheidung nach BilligkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2010:RWZ0000158Im RIS seit
13.12.2010Zuletzt aktualisiert am
13.12.2010