Norm
MRG §24 Abs2Rechtssatz
Wartung von sonstigen nicht einer Benützung zugänglichen Gemeinschaftsanlagen wie Grünanlagen , Brandmeldeanlagen, Brandschutzeinrichtungen , Feuerlöscher, CO-Warnanlagen in Garagen, Entlüftungen von Garagen sind Kosten besonderer Aufwendungen und nach dem Betriebskostenschlüssel zu verteilen .
Entscheidungstexte
Schlagworte
Notwendige Betreuung einer GemeinschaftsanlageEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2010:RWZ0000156Im RIS seit
13.12.2010Zuletzt aktualisiert am
13.12.2010