RS OGH 2010/6/25 12R93/10z

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Veröffentlicht am 25.06.2010
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Rechtssatz

Die Streitwertbemängelung nach § 7 RATG hat keine Auswirkungen auf die Berechnung der Obsiegensquote nach § 43 Abs 1 ZPO (Ablehung von RIS-Justiz RW0000464)Die Streitwertbemängelung nach Paragraph 7, RATG hat keine Auswirkungen auf die Berechnung der Obsiegensquote nach Paragraph 43, Absatz eins, ZPO (Ablehung von RIS-Justiz RW0000464)

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2010:RW0000479

Im RIS seit

07.10.2010

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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