Norm
ECG §16Rechtssatz
Aufgrund massiver Warnungen und Hinweise ist der Betreiber einer Versteigerungsplattform im Internet verpflichtet, auf die nachgewiesenen Verstöße gegen die selbst aufgestellten Nutzungsbedingungen mit einer Aberkennung des Powerseller-Status zu reagieren zumindest bis zur Klärung und der über den Vorwürfe Verkäufer (hier: Lieferschwierigkeiten udgl) eine zeitweise Verkaufs sperre zu verhängen. Die Pflicht zur Aberkennung des Powersellerstatus bzw zur (vorläufigen) Sperrung des Verkäufers führt bei Untätigkeit des Plattformbetreibers zur Haftung für Schäden im Betrugsfall, die ein Käufer erleidet, der auf die Seriosität des Powersellers vertraut.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2010:RW0000499Im RIS seit
25.03.2011Zuletzt aktualisiert am
28.03.2011