Norm
KSchG §6 Abs3Rechtssatz
Rückerstattung einer Marktpreisanpassung (Rückgabeanpassung) bei vorzeitigem Ausstieg aus einer Lebensversicherung, wenn Klauseln in Policenbedingungen und der Verbraucherinformation dem Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG widersprechen. Dies ist der Fall, da dem Verbraucher in keiner Weise erkennbar ist, in welchem Umfang, welcher Höhe oder in welcher Relation zum veranlagten Betrag eine Marktpreisanpassung den Rückgabewert weiter reduzieren kann und er sich bei deren mathematischen Berechnung in die Hände eines in Großbritannien ansässigen Aktuars begibt, dessen Vorgehensweise nicht offen gelegt wird.Rückerstattung einer Marktpreisanpassung (Rückgabeanpassung) bei vorzeitigem Ausstieg aus einer Lebensversicherung, wenn Klauseln in Policenbedingungen und der Verbraucherinformation dem Transparenzgebot des Paragraph 6, Absatz 3, KSchG widersprechen. Dies ist der Fall, da dem Verbraucher in keiner Weise erkennbar ist, in welchem Umfang, welcher Höhe oder in welcher Relation zum veranlagten Betrag eine Marktpreisanpassung den Rückgabewert weiter reduzieren kann und er sich bei deren mathematischen Berechnung in die Hände eines in Großbritannien ansässigen Aktuars begibt, dessen Vorgehensweise nicht offen gelegt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00609:2010:RLE0000031Im RIS seit
10.02.2011Zuletzt aktualisiert am
10.02.2011