Norm
GlBG §6Rechtssatz
Über fünfeinhalb Monate fortgesetzte regelmäßige, aber nicht mehr als einmal wöchentlich erfolgte Beschimpfungen einer Reinigungskraft durch den Arbeitgeber als „Hure“ udgl anlässlich der Beanstandung ihrer Arbeitsleistungen rechtfertigen einen globalen Schadenersatz von EUR 2.000,00. Maßgebend hiefür ist, dass die sexuelle Belästigung auf die verbale Ebene beschränkt war und keine andauernden psychischen oder physischen Folgen hatte; außerdem waren die Beschimpfungen hier zumeist das Ergebnis eines vorangegangenen, von beiden Teilen mitverursachten Streits vor dem Hintergrund einer gescheiterten Beziehung der Streitteile.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0459:2010:RL0000098Im RIS seit
21.12.2010Zuletzt aktualisiert am
21.12.2010