Norm
StPO §43 Abs4Rechtssatz
Die sich auf das Wiederaufnahmeverfahren beziehenden Ausschließungsgründe umfassen auch die Entscheidung über einen Antrag auf Beigebung eines Verfahrenshelfers für das Wiederaufnahmeverfahren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0459:2010:RL0000111Im RIS seit
27.03.2012Zuletzt aktualisiert am
27.03.2012