RS OGH 2011/1/11 40R168/10t

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Veröffentlicht am 11.01.2011
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Norm

MRG §9, MRG §37 Abs1 Z6

Rechtssatz

Auch der persönlich haftende Gesellschafter der Mietergesellschaft kann im außerstreitigen Verfahren nach dem MRG zur Entfernung von durch die Mietergesellschaft vorgenommenen, eigenmächtigen Änderungen am Mietobjekt herangezogen werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Pflicht zur Erfüllung der Gesellschaftsverpflichtungen durch den persönlich haftenden Gesellschafter einer Personengesellschaft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2011:RWZ0000162

Im RIS seit

24.03.2011

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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