RS OGH 2011/1/18 1R13/11m

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Veröffentlicht am 18.01.2011
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Rechtssatz

Im Verfahren über das Erbrecht wird die Kostenentscheidung unabhängig von der Rechtswirksamkeit der Entscheidung über das Erbrecht selbst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig und vollstreckbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00929:2011:RFE0100000

Im RIS seit

07.06.2011

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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