Norm
MRG §37 Abs3 Z17Rechtssatz
Erfolgreiche Abberufung der gemeinsamen Verwalterin wegen grober Pflichtverletzung. Kostenersatzpflicht nach Kopfteilen der sich diffus im Verfahren verhaltenden Antragsgegner, die die Abberufung nicht selbst betreiben aber selbst im Verfahren Kostenersatz von der antragstellenden Miteigentümerin verlangen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Verfahrenskosten, Ersatzpflicht sich nicht äußernder MiteigentümerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2011:RWZ0000165Im RIS seit
30.05.2011Zuletzt aktualisiert am
30.05.2011