RS OGH 2011/4/27 8Bs121/11t

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Veröffentlicht am 27.04.2011
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Rechtssatz

Bezieht sich die Anordnung der vom selben Anbieter vorzunehmenden Überwachung auf mehrere Telefonanschlüsse, ist als Frist auslösend erst das Ende des letzten Überwachungszeitraumes anzusehen.

Entscheidungstexte

  • 8 Bs 121/11t
    Entscheidungstext OLG Linz 27.04.2011 8 Bs 121/11t

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0459:2011:RL0000117

Im RIS seit

27.03.2012

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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