Norm
ZPO §54 Abs1aRechtssatz
Der Umstand, dass für einen gemeinsamen Delegierungsantrag der obsiegenden Partei bloß die Hälfte der Kosten nach TP 2 RAT zusteht, ist nicht einwendungspflichtig, weil es den Anspruchsgrund betrifft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2011:RW0000719Im RIS seit
20.12.2011Zuletzt aktualisiert am
20.12.2011