Norm
UGB §283 Abs4Rechtssatz
Die erste Zwangsstrafe, die wegen eines bestimmten Jahresabschlusses gegen eine bestimmte Person verhängt wird, ist immer der ersten Strafstufe zuzuordnen. Sie deckt den gesamten Zeitraum bis zur Strafverhängung ab, gleichgültig wieviel Zeit seit dem Ende der Offenlegungsfrist vergangen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2011:RW0000718Im RIS seit
12.12.2011Zuletzt aktualisiert am
15.12.2011