Norm
ASGG §68Rechtssatz
Zurückweisung einer innerhalb der Sperrfrist eingebrachten Klage ohne bescheinigter wesentlicher Änderung des Gesundheitszustandes, auch wenn die beklagte Partei in ihrer Klagebeantwortung auf die Rechtswegunzulässigkeit nicht hinweist, sondern die Abweisung der Klage in der Sache beantragt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2011:RW0000722Im RIS seit
30.01.2012Zuletzt aktualisiert am
30.01.2012