Norm
ZPO §235 Abs3Rechtssatz
Eine Klagsänderung, die zur Überschreitung der Zuständigkeit des Prozessgerichtes führt, kann gegen den Widerspruch des Beklagten auch dann nicht zugelassen werden, wenn die Unzuständigkeit für das ursprüngliche Begehren mangels Einrede geheilt war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2012:RW0000723Im RIS seit
14.02.2012Zuletzt aktualisiert am
14.02.2012