RS OGH 2012/1/24 10Ra114/11z

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Veröffentlicht am 24.01.2012
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Norm

ZPO §235 Abs3
  1. ZPO § 235 heute
  2. ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983

Rechtssatz

Eine Klagsänderung, die zur Überschreitung der Zuständigkeit des Prozessgerichtes führt, kann gegen den Widerspruch des Beklagten auch dann nicht zugelassen werden, wenn die Unzuständigkeit für das ursprüngliche Begehren mangels Einrede geheilt war.

Entscheidungstexte

  • 10 Ra 114/11z
    Entscheidungstext OLG Wien 24.01.2012 10 Ra 114/11z

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2012:RW0000723

Im RIS seit

14.02.2012

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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