Norm
EO §351 Abs2Rechtssatz
Wenn das Erstgericht im Realteilungsverfahren einen Beschluss fasst, mit welchem dem Sachverständigen ein im Gesetz nicht gedeckter und inhaltlich nicht notwendiger Auftrag erteilt wird, wobei der Versuch der Erfüllung dieses Auftrages zu einer erheblichen Verfahrensverzögerung führen würde, ist der Rekurs gegen diesen Beschluss zulässig (Ausnahme zu § 351 Abs 2 EO).Wenn das Erstgericht im Realteilungsverfahren einen Beschluss fasst, mit welchem dem Sachverständigen ein im Gesetz nicht gedeckter und inhaltlich nicht notwendiger Auftrag erteilt wird, wobei der Versuch der Erfüllung dieses Auftrages zu einer erheblichen Verfahrensverzögerung führen würde, ist der Rekurs gegen diesen Beschluss zulässig (Ausnahme zu Paragraph 351, Absatz 2, EO).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00729:2012:RKL0000114Im RIS seit
16.02.2012Zuletzt aktualisiert am
16.02.2012