Norm
StPO §254 Abs2Rechtssatz
Der Beschluss der Vorsitzenden eines Schöffengerichts auf Bestellung eines Sachverständigen zwischen zwei Hauptverhandlungsterminen (unter Ablehnung vorgebrachter Einwendungen) ist unanfechtbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0459:2012:RL0000119Im RIS seit
12.04.2012Zuletzt aktualisiert am
12.04.2012