Norm
StGB §51 Abs3Rechtssatz
Die erteilte Zustimmung zu einer Behandlungsweisung kann nach Erteilung dieser Weisung nicht mehr wirksam widerrufen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0459:2012:RL0000123Im RIS seit
31.05.2012Zuletzt aktualisiert am
31.05.2012