Norm
K-LHG §5Rechtssatz
Wenn die Frage der Entgeltlichkeit der Haftungsübernahme vom Landesgesetzgeber nicht ausdrücklich geregelt wurde, kann eine Haftungsprovisionsvereinbarung abgeschlossen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00729:2012:RKL0000141Im RIS seit
21.11.2016Zuletzt aktualisiert am
21.11.2016