Norm
StPO §101 Abs3Rechtssatz
Legt die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Zwangsmittel (hier: Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte) nicht dar, ist ihr Antrag auf gerichtliche Bewilligung desselben zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0639:2012:RG0000080Im RIS seit
30.07.2012Zuletzt aktualisiert am
30.07.2012