Norm
EO §292Rechtssatz
Eine Zusammenrechnung beschränkt pfändbarer Forderungen nach § 292 EO mit liechtensteinischen Rentenbezügen nach dem Liechtensteinischen AHVG ist im Gegensatz zur Zusammenrechnung mit Schweizer Rentenbezügen nicht zulässig.Eine Zusammenrechnung beschränkt pfändbarer Forderungen nach Paragraph 292, EO mit liechtensteinischen Rentenbezügen nach dem Liechtensteinischen AHVG ist im Gegensatz zur Zusammenrechnung mit Schweizer Rentenbezügen nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00929:2012:RFE0100014Im RIS seit
14.08.2012Zuletzt aktualisiert am
14.08.2012