Norm
ASVG §131 Abs4Rechtssatz
Krankentransportkosten sind als Teil der zu gewährenden ärztlichen Hilfe bzw Anstaltspflege zu werten. Da Beförderungskosten nur im Fall der Notwendigkeit der Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe ersetzt werden, muss der Transport durch einen Hubschrauber in jedem Fall medizinisch indiziert sein. Bei der Beurteilung der Notwendigkeit kommt es auf eine ex ante-Betrachtung an. Wenn der Gesetzgeber die Erbringung einer Leistung durch den Versicherungsträger vorsieht, so ist auch im Rahmen der Satzung darauf Rücksicht zu nehmen und die Satzung so zu gestalten und auszulegen, dass sie dem Willen des Gesetzgebers gerecht wird. Hier: Die Voraussetzungen für einen Kostenersatz eines Luftfahrzeugs wurden bejaht, weil sogar ein Facharzt ex ante von einer Lebensgefahr eines Verletzten ausging.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Krankentransport, Helikopter, Hubschrauber, Skiunfall, ASVG, Satzung eines Sozialversicherungsträgers, ex ante-Betrachtung, ex post-BetrachtungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2012:RW0000744Im RIS seit
16.05.2013Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013