Norm
ZPO §190Rechtssatz
Die Frage der im Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8b MRG dem Kautionsrückforderungsanspruch entgegengehaltenen Gegenforderung (hier Schäden an einem anderen zurückgegebenen Objekt) ist nicht Vorfrage sondern Hauptfrage. Unterbrechung des selbständigen Streitverfahrens über jene Gegenforderung.Die Frage der im Verfahren nach Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer 8 b, MRG dem Kautionsrückforderungsanspruch entgegengehaltenen Gegenforderung (hier Schäden an einem anderen zurückgegebenen Objekt) ist nicht Vorfrage sondern Hauptfrage. Unterbrechung des selbständigen Streitverfahrens über jene Gegenforderung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Höhe des Rückforderbaren Kautionsbetrages, Kaution, RückzahlungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2013:RWZ0000179Im RIS seit
27.05.2013Zuletzt aktualisiert am
27.05.2013