RS OGH 2013/10/11 6R98/13y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.2013
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Norm

ZPO §154
EO §75
  1. EO § 75 heute
  2. EO § 75 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. EO § 75 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000
  4. EO § 75 gültig von 01.10.1995 bis 30.09.2000 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 519/1995
  5. EO § 75 gültig von 31.07.1929 bis 30.09.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 222/1929

Rechtssatz

Ein gesondert eingebrachter erfolgreicher Kostenrekurs ist aufgrund der Erfolglosigkeit der Berufung in der Hauptsache nicht zu honorieren. Auch im Fall einer - jedenfalls kostenrechtlich zu fordernden - Verbindung mit der Berufung hätte nämlich ein solcher Erfolg im Kostenpunkt als bloßer Nebenpunkt nicht zu einer Honorierung als fiktiver Kostenrekurs geführt.

Entscheidungstexte

  • 6 R 98/13y
    Entscheidungstext LG Ried/Innkreis 11.10.2013 6 R 98/13y

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00469:2013:RRI0000043

Im RIS seit

14.02.2014

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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