Norm
EO §87Rechtssatz
Im Zusammenhang mit der zwangsweise Pfandrechtsbegründung kann der Nachweis des Erlöschens eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes durch Tod des Berechtigten nicht durch die Vorlage eines Auszugs aus dem Zentralen Melderegister erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00929:2014:RFE0100022Im RIS seit
03.06.2014Zuletzt aktualisiert am
03.06.2014