Norm
StPO §89 Abs2b letzter HalbsatzRechtssatz
Beneficium cohaesionis zugunsten der Mitverurteilten im Falle der erfolgreichen Beschwerde eines Verurteilten gegen einen Beschluss, mit welchem die Verfahrenskosten eines Finanzamtes als Privatbeteiligten unter solidarischer Haftung der Verurteilten bestimmt wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0459:2014:RL0000161Im RIS seit
01.10.2015Zuletzt aktualisiert am
01.10.2015