Norm
ABGB §367Rechtssatz
Ebenso wie § 367 ABGB schützt § 371 AGBG (2. Fall) nur den entgeltliche Erwerb. Die Widmung von Vermögen durch den Stifter bei Errichtung der Privatstiftung ist aber zumindest ein schenkungsähnlicher, weil unentgeltlicher Rechtsvorgang, sodass es auf die (Un)Redlichkeit der Stiftung nicht ankommt.Ebenso wie Paragraph 367, ABGB schützt Paragraph 371, AGBG (2. Fall) nur den entgeltliche Erwerb. Die Widmung von Vermögen durch den Stifter bei Errichtung der Privatstiftung ist aber zumindest ein schenkungsähnlicher, weil unentgeltlicher Rechtsvorgang, sodass es auf die (Un)Redlichkeit der Stiftung nicht ankommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2014:RW0000823Im RIS seit
03.06.2015Zuletzt aktualisiert am
03.06.2015