RS OGH 2014/7/22 30R24/14s

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Veröffentlicht am 22.07.2014
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Rechtssatz

Ebenso wie § 367 ABGB schützt § 371 AGBG (2. Fall) nur den entgeltliche Erwerb.  Die Widmung von Vermögen durch den Stifter bei Errichtung der Privatstiftung ist aber zumindest ein schenkungsähnlicher, weil unentgeltlicher Rechtsvorgang, sodass es auf die (Un)Redlichkeit der Stiftung nicht ankommt.Ebenso wie Paragraph 367, ABGB schützt Paragraph 371, AGBG (2. Fall) nur den entgeltliche Erwerb.  Die Widmung von Vermögen durch den Stifter bei Errichtung der Privatstiftung ist aber zumindest ein schenkungsähnlicher, weil unentgeltlicher Rechtsvorgang, sodass es auf die (Un)Redlichkeit der Stiftung nicht ankommt.

Entscheidungstexte

  • 30 R 24/14s
    Entscheidungstext OLG Wien 22.07.2014 30 R 24/14s

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2014:RW0000823

Im RIS seit

03.06.2015

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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