RS OGH 2014/7/22 30R24/14s

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Veröffentlicht am 22.07.2014
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Rechtssatz

Liegt bei einer Anweisung ein Mangel der Titelkette vor, kann der Leistungsempfänger nicht derivativ, sondern nur nach § 367 ABGB bzw § 371 ABGB erwerben. Greifen diese Bestimmungen nicht ein, so kann der Angewiesene beim Leistungsempfänger vindizieren. Scheidet eine solche Vindikation aus, kommt ein Verwendungsanspruch nach § 1041 ABGB in Betracht.Liegt bei einer Anweisung ein Mangel der Titelkette vor, kann der Leistungsempfänger nicht derivativ, sondern nur nach Paragraph 367, ABGB bzw Paragraph 371, ABGB erwerben. Greifen diese Bestimmungen nicht ein, so kann der Angewiesene beim Leistungsempfänger vindizieren. Scheidet eine solche Vindikation aus, kommt ein Verwendungsanspruch nach Paragraph 1041, ABGB in Betracht.

Entscheidungstexte

  • 30 R 24/14s
    Entscheidungstext OLG Wien 22.07.2014 30 R 24/14s

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2014:RW0000821

Im RIS seit

03.06.2015

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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