Norm
ABGB §367Rechtssatz
Liegt bei einer Anweisung ein Mangel der Titelkette vor, kann der Leistungsempfänger nicht derivativ, sondern nur nach § 367 ABGB bzw § 371 ABGB erwerben. Greifen diese Bestimmungen nicht ein, so kann der Angewiesene beim Leistungsempfänger vindizieren. Scheidet eine solche Vindikation aus, kommt ein Verwendungsanspruch nach § 1041 ABGB in Betracht.Liegt bei einer Anweisung ein Mangel der Titelkette vor, kann der Leistungsempfänger nicht derivativ, sondern nur nach Paragraph 367, ABGB bzw Paragraph 371, ABGB erwerben. Greifen diese Bestimmungen nicht ein, so kann der Angewiesene beim Leistungsempfänger vindizieren. Scheidet eine solche Vindikation aus, kommt ein Verwendungsanspruch nach Paragraph 1041, ABGB in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2014:RW0000821Im RIS seit
03.06.2015Zuletzt aktualisiert am
03.06.2015