RS OGH 2014/8/19 34R34/14s

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Veröffentlicht am 19.08.2014
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Norm

PatG §46 Abs1 Z3
PatG §93 Abs3
PatG §22a Abs1
EPÜ Art69 Abs1

Rechtssatz

Die Beschränkung der Ansprüche eines erteilten Patentes mittels Teilverzichts ist auch unter Aufnahme von Merkmalen aus der Beschreibung möglich, sofern dadurch die ursprüngliche Offenbarung nicht überschritten wird.

Entscheidungstexte

  • 34 R 34/14s
    Entscheidungstext OLG Wien 19.08.2014 34 R 34/14s

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2014:RW0000811

Im RIS seit

22.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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