Norm
MSchG §28Rechtssatz
Die ordnungsgemäße Beglaubigung der Unterschrift beim Agieren einer juristischen Person umfasst auch die Beglaubigung der Vertretungsmacht der handelnden natürlichen Person (und nicht nur die Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2015:RW0000825Im RIS seit
08.06.2015Zuletzt aktualisiert am
08.06.2015