Norm
StPO §115 Abs1Rechtssatz
Das Gesetz geht zwar davon aus, dass einer Beschlagnahme - ausgenommen bei unbeweglichen Objekten - eine Sicherstellung vorangeht. Dennoch ist aus dem Gesetz nicht ableitbar, dass ein Antrag auf Beschlagnahme durch Drittverbot ohne vorangegangene Sicherstellung ausgeschlossen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0459:2015:RL0000151Im RIS seit
01.07.2015Zuletzt aktualisiert am
01.07.2015