RS OGH 2015/4/2 2R86/15k

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Veröffentlicht am 02.04.2015
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Rechtssatz

Einem Verlassenschaftskurator steht gegen seine Enthebung ein Rekursrecht im eigenem Namen nicht zu, weshalb diesfalls sein Rekurs mangels Beschwer als unzulässig zurückzuweisen ist.

Entscheidungstexte

  • 2 R 86/15k
    Entscheidungstext LG Feldkirch 02.04.2015 2 R 86/15k

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00929:2015:RFE0100030

Im RIS seit

27.08.2015

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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