Norm
AußStrG §2Rechtssatz
Einem Verlassenschaftskurator steht gegen seine Enthebung ein Rekursrecht im eigenem Namen nicht zu, weshalb diesfalls sein Rekurs mangels Beschwer als unzulässig zurückzuweisen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00929:2015:RFE0100030Im RIS seit
27.08.2015Zuletzt aktualisiert am
27.08.2015