Norm
MSchG §35 Abs5Rechtssatz
Mit dem Grundsatz des fair trial wäre nicht vereinbar, wenn ein Empfänger im Ausland das nicht in seiner Sprache abgefasste unübersetzte verfahrenseinleitende Schriftstück unmittelbar durch die Post zugestellt erhält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2015:RW0000833Im RIS seit
10.08.2015Zuletzt aktualisiert am
10.08.2015