RS OGH 2015/9/3 10Bs306/15y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.09.2015
beobachten
merken

Norm

StPO §199
StPO §200 Abs4
StPO §83 Abs4
  1. StPO § 83 heute
  2. StPO § 83 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010
  3. StPO § 83 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009
  4. StPO § 83 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2007
  5. StPO § 83 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004
  6. StPO § 83 gültig von 31.12.1975 bis 31.12.2007

Rechtssatz

Ein in der Hauptverhandlung nach entsprechenden Erörterungen und Belehrungen vorgeschlagenes konkretes Anbot der Zahlung eines Geldbetrages (§§ 199, 200 Abs 4 StPO), dessen Annahme der Angeklagte erklärte, ist sofort wirksam und der Angeklagte hat im Wesentlichen wie vereinbart zu leisten, oder Zahlungserleichterungen zu begehren, damit das Verfahren auch tatsächlich diversionell erledigt weden kann. Die ihm eigenhändig zuzustellende schriftliche Mitteilung (§ 83 Abs 4 StPO) hat diesfalls bloß aufklärenden und informativen Charakter.Ein in der Hauptverhandlung nach entsprechenden Erörterungen und Belehrungen vorgeschlagenes konkretes Anbot der Zahlung eines Geldbetrages (Paragraphen 199, 200, Absatz 4, StPO), dessen Annahme der Angeklagte erklärte, ist sofort wirksam und der Angeklagte hat im Wesentlichen wie vereinbart zu leisten, oder Zahlungserleichterungen zu begehren, damit das Verfahren auch tatsächlich diversionell erledigt weden kann. Die ihm eigenhändig zuzustellende schriftliche Mitteilung (Paragraph 83, Absatz 4, StPO) hat diesfalls bloß aufklärenden und informativen Charakter.

Entscheidungstexte

  • 10 Bs 306/15y
    Entscheidungstext OLG Graz 03.09.2015 10 Bs 306/15y

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0639:2015:RG0000120

Im RIS seit

03.12.2015

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten