Norm
RStDG §57 Abs1 Abs2 Abs3Rechtssatz
Pflichtverletzungen einer Staatsanwältin durch massiv verzögerte Erledigung der ihr übertragenen Amtsgeschäfte; Nichtbefolgung dienstlicher Anordnungen ihrer Vorgesetzten; Unerreichbarkeit für Vorgesetzte, Mitarbeiter der Kriminalpolizei und Parteienvertreter; Unterlassung der Meldung des Ausmaßes ihrer Arbeitsrückstände, einer Krankmeldung oder geeigneter Maßnahmen - sei es organisatorischer, sei es medizinisch-therapeutischer Art - zur Wiederherstellung ihrer vollen Leistungsfähigkeit begründen ein Dienstvergehen nach § 101 Abs 1 RStDG.Pflichtverletzungen einer Staatsanwältin durch massiv verzögerte Erledigung der ihr übertragenen Amtsgeschäfte; Nichtbefolgung dienstlicher Anordnungen ihrer Vorgesetzten; Unerreichbarkeit für Vorgesetzte, Mitarbeiter der Kriminalpolizei und Parteienvertreter; Unterlassung der Meldung des Ausmaßes ihrer Arbeitsrückstände, einer Krankmeldung oder geeigneter Maßnahmen - sei es organisatorischer, sei es medizinisch-therapeutischer Art - zur Wiederherstellung ihrer vollen Leistungsfähigkeit begründen ein Dienstvergehen nach Paragraph 101, Absatz eins, RStDG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0639:2015:RG0000129Im RIS seit
10.01.2017Zuletzt aktualisiert am
10.01.2017