RS OGH 2016/3/3 3R29/16d

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Veröffentlicht am 03.03.2016
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Rechtssatz

Das Gericht hat den die Streitverkündung enthaltenden Schriftsatz nur auf die Einhaltung der Formvorschriften zu prüfen, im Übrigen aber den Schriftsatz ohne weiteren Beschluss dem Adressaten zuzustellen.

Entscheidungstexte

  • 3 R 29/16d
    Entscheidungstext OLG Linz 03.03.2016 3 R 29/16d

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0459:2016:RL0000174

Im RIS seit

03.07.2017

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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