Rechtssatz
Das Gericht hat den die Streitverkündung enthaltenden Schriftsatz nur auf die Einhaltung der Formvorschriften zu prüfen, im Übrigen aber den Schriftsatz ohne weiteren Beschluss dem Adressaten zuzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0459:2016:RL0000174Im RIS seit
03.07.2017Zuletzt aktualisiert am
03.07.2017