Norm
MedienG §37 Abs1Rechtssatz
In einem Verfahren, das die Durchsetzung der Veröffentlichung einer Mitteilung über das Verfahren zum Gegenstand hat, ist das kostenrechtliche Regelungsdefizit aus systematisch-teleologischen Erwägungen in Anlehnung an die in § 20 Abs 3 MedienG für das sogenannte Nachsichtsverfahren kostenrechtlich vorgezeichnete gesetzgeberische Wertung aufzufüllen.In einem Verfahren, das die Durchsetzung der Veröffentlichung einer Mitteilung über das Verfahren zum Gegenstand hat, ist das kostenrechtliche Regelungsdefizit aus systematisch-teleologischen Erwägungen in Anlehnung an die in Paragraph 20, Absatz 3, MedienG für das sogenannte Nachsichtsverfahren kostenrechtlich vorgezeichnete gesetzgeberische Wertung aufzufüllen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0459:2016:RL0000178Im RIS seit
13.07.2017Zuletzt aktualisiert am
13.07.2017